Wer einen Personen- oder Lastkraftwagen in den Verkehr bringt, ist lt. § 35h Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dazu verpflichtet, einen Kfz Verbandkasten mitzuführen. Verbandskästen müssen so untergebracht und gekennzeichnet sein, dass sie im Ernstfall rasch auffindbar sind. Als Standardsymbol gilt hier ein weißes Kreuz auf grünem Grund. Dabei ist der Begriff Verbandskasten an sich nicht ganz korrekt. Es gibt hier durchaus unterschiedliche Variationen, die auch ein Verbandskissen oder andere Formen erlauben. Wichtig ist, dass ein Kfz Verbandskasten immer vollständig ist. Verbrauchtes Material muss also umgehend ersetzt werden. Außerdem unterliegen Verbandsmaterialien einem Verfallsdatum. Deswegen kommt es häufig vor, dass, besonders in älteren Fahrzeugen, das Ablaufdatum überschritten ist. Bei einer Verkehrskontrolle kann dies zu Problemen führen. Für das Nichtmitführen ist auf jeden Fall mit einem Verwarnungsgeld zu rechnen. Da die Ablaufdaten lediglich im Medizinproduktegesetz festgelegt sind, sind Bußgelder aufgrund des Überschreitens des Verfalldatums strittig. Autofahrer sollten es sich also zur Gewohnheit machen, bei jeder Inspektion auch ihren Verbandskasten einer Prüfung zu unterziehen.
Um eine Regelung über den Inhalt von Verbandskästen zu finden, wurden alle Bestandteile in der DIN-Norm 13164 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B festgelegt. Dabei muss man immer davon ausgehen, dass in der DIN-Norm nur die Mindestanforderungen festgelegt sind. Viele Anbieter statten den Kfz Verbandkasten mit zusätzlichen, nicht vom Gesetzgeber geforderten Gegenständen aus. Wichtig neben den Verbandsmaterialien und der Rettungsdecke sind auf jeden Fall Handschuhe, damit man beim Leisten von Erster Hilfe nicht mit dem Blut der Verletzten in Kontakt gerät. Auch eine Beatmungshilfe ist aus hygienischen Gründen angebracht. Beim Neukauf eines Autos gehört der Kfz Verbandskasten in der Regel neben dem Warndreieck und einer Werkzeugtasche zur Standardausrüstung dazu. Trotzdem sollte der Käufer sich immer vergewissern und gegebenenfalls selbst dafür sorgen, dass sein Kraftfahrzeug den gesetzlichen Regelungen entsprechend ausgestattet ist.
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Januar 3rd, 2012
Jung Thomas
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